Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22780
OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15 (https://dejure.org/2015,22780)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.07.2015 - 3 U 29/15 (https://dejure.org/2015,22780)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - 3 U 29/15 (https://dejure.org/2015,22780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Haftung des Frachtführers für den teilweisen Verlust und die Beschädigung des Transportguts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Frachtführers wegen des Verlustes von Transportgut

  • rewis.io

    Sekundäre Darlegungslast bei der Möglichkeit der Haftung für leichtfertiges Verhalten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Endurteil vom 29. 7. 2015 - 3 U 29/15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Frachtführers wegen des Verlustes von Transportgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Recherchepflicht des Frachtführers bei nachliegendem qualifiziertem Verschulden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Recherchepflicht des Frachtführers bei nachliegendem qualifiziertem Verschulden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Frachtführers für den teilweisen Verlust und die Beschädigung des Transportguts

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang und Intensität der sekundären Darlegungs- und Beweislast bei der Aufhebung von Haftungsbeschränkungen nach Art. 29 CMR

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.09.2010 - I ZR 39/09

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    Der Schadensersatzanspruch ist nicht auf die Berechnung nach Art. 23 CMR beschränkt (Anschluss an BGHZ 187, 141).

    Liegt kein Vorsatz vor, ist vielmehr ein leichtfertiges Verhalten erforderlich, zu dem das Bewusstsein hinzukommen muss, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH NJW-RR 2005, 1277/1279 BGHZ 187, 141 Rn. 20).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH NJW-RR 2005, 265; BGHZ 187, 141 Rn. 24).

    Trifft den Frachtführer nach Art. 29 Abs. 1 CMR ein qualifiziertes Verschulden, kann der Geschädigte ungeachtet der Beschränkungen des Art. 23 CMR Schadensersatz nach den anwendbaren nationalen Bestimmungen, vorliegend des deutschen Rechts gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 der Rom-I-VO, verlangen (BGHZ 187, 141 Rn. 48).

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10

    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    a) Von einer Übernahme im Sinne des Art. 17 Abs. 1 CMR ist auszugehen, wenn die vom Absender vorzunehmenden Ladearbeiten abgeschlossen sind und der Fahrer entweder den Laderaum schließt oder das Gut derart in den Verantwortungsbereich des Frachtführers oder seiner Erfüllungsgehilfen gelangt, dass er oder seine Gehilfen es vor Schäden bewahren können (vgl. zu § 425 HGB BGH, TranspR 2012, 107 Rn. 13).

    Sie gelten regelmäßig auch bei einer während des Transports eingetretenen Beschädigung des Frachtguts (vgl. BGH NJW-RR 2012, 364 NJW 2012, 3774 Rn. 17).

    Ihn trifft mithin eine Recherchepflicht (BGH TranspR 2011, 218 Rn. 16; TranspR 2012, 107 Rn. 24 BGH NJW 2012, 3774 Rn. 18).

  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 87/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Sekundäre

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    Danach trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz gleichstehenden Weise schuldhaft gehandelt hat (BGH, NJW 2010, 1816 NJW 2012, 3774 Rn. 16).

    Sie gelten regelmäßig auch bei einer während des Transports eingetretenen Beschädigung des Frachtguts (vgl. BGH NJW-RR 2012, 364 NJW 2012, 3774 Rn. 17).

    Ihn trifft mithin eine Recherchepflicht (BGH TranspR 2011, 218 Rn. 16; TranspR 2012, 107 Rn. 24 BGH NJW 2012, 3774 Rn. 18).

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 188/08

    Frachtführerhaftung: Vermutung für leichtfertiges Handeln bei Reifenbrand an

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    Liegt aufgrund des Parteivorbringens und der sonstigen festgestellten Tatsachen ein leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten des Frachtführers oder seiner Leute nahe, obliegt dem Frachtführer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast eine Recherchepflicht zu den Umständen des konkreten Schadensverlaufes und den konkreten Schadensursachen (Anschluss an BGH TranspR 2011, 218; 2012, 107; 2012, 3774; Abgrenzung zu OLG Köln TranspR 2015, 106).

    Ihn trifft mithin eine Recherchepflicht (BGH TranspR 2011, 218 Rn. 16; TranspR 2012, 107 Rn. 24 BGH NJW 2012, 3774 Rn. 18).

  • OLG Köln, 20.03.2012 - 3 U 3/11

    Haftung des Frachtführers für beschädigte Ladung in einem Container

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    Liegt aufgrund des Parteivorbringens und der sonstigen festgestellten Tatsachen ein leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten des Frachtführers oder seiner Leute nahe, obliegt dem Frachtführer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast eine Recherchepflicht zu den Umständen des konkreten Schadensverlaufes und den konkreten Schadensursachen (Anschluss an BGH TranspR 2011, 218; 2012, 107; 2012, 3774; Abgrenzung zu OLG Köln TranspR 2015, 106).

    Hierin besteht im Übrigen der maßgebliche Unterschied zu der Entscheidung des OLG Köln vom 20.03.2012, Az. 3 U 3/11 (TranspR 2015, 106), auf die sich der Beklagte bezieht.

  • LG Coburg, 15.01.2015 - 1 HKO 5/13

    Drittschadensliquidation des Hauptfrachtführers

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Coburg vom 15.01.2015, Az. 1 HKO 5/13, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Coburg vom 15.01.2015, Az. 1 HK O 5/13, wird aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen.

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 14/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    Abgesehen davon, dass die streitige Lieferung nicht in verschlossenen Behältnissen verpackt war, ist sie darüber hinaus durch das Lichtbild Anlage K 3 dokumentiert, so dass entsprechend der neueren BGH-Rechtsprechung (TranspR 2013, 192 und TranspR 2015, 31) die Überzeugungsbildung aufgrund aller Umstände des Einzelfalles möglich und auch erfolgt ist.
  • BGH, 12.06.2014 - I ZR 50/13

    Haftung eines Paketdienstes: Tatrichterliche Überzeugungsbildung von der

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    Abgesehen davon, dass die streitige Lieferung nicht in verschlossenen Behältnissen verpackt war, ist sie darüber hinaus durch das Lichtbild Anlage K 3 dokumentiert, so dass entsprechend der neueren BGH-Rechtsprechung (TranspR 2013, 192 und TranspR 2015, 31) die Überzeugungsbildung aufgrund aller Umstände des Einzelfalles möglich und auch erfolgt ist.
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 152/09

    Internationaler Straßengüterverkehr: Einordnung eines Carnet TIR als "notwendige

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    Art. 20 Abs. 1 CMR enthält insoweit eine unwiderlegliche Vermutung zugunsten des Anspruchstellers (Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Boesche, Handelsgesetzbuch, 2. Aufl. 2009, Art. 20 CMR Rn. 2; BGH NJW-RR 2002, 905/906; NJOZ 2011, 1153 Rn. 14).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2015 - 3 U 29/15
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH NJW-RR 2005, 265; BGHZ 187, 141 Rn. 24).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07

    Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 187/99

    Nichteinhaltung der Lieferfrist - Schadensersatz - Transportgut -

  • OLG Naumburg, 11.03.2022 - 7 U 76/21

    Diebstahl von Transportgut auf einem beleuchteten Parkplatz: Verstoß gegen

    Kommt er dem nicht nach, kann nach den Umständen des Einzelfalls der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (st. Rspr.: vgl. nur: BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 154/07 -, juris; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 128/06, TranspR 2009, 134 m.w.N.; OLG Bamberg, Urteil vom 29. Juli 2015 - 3 U 29/15, TranspR 2016, 155).

    Der Umfang des zu ersetzenden Schadens bestimmt sich im Falle des Art. 29 Abs. 1 CMR grundsätzlich nach dem jeweils anwendbaren nationalem Recht (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - I ZR 39/09, BGHZ 187, 141; OLG Bamberg, Urteil vom 29. Juli 2015 - 3 U 29/15, TranspR 2016, 155; Koller, Transportrecht, 10. Aufl., Rdn. 10 zu Art. 29 CMR).

    Den Nachweis über die Höhe des Schadens hat das Landgericht rechtsfehlerfrei durch Vorlage der Handelsrechnungen und der Sendungsscheine als geführt angesehen (vgl. ebenso: OLG Bamberg, Urteil vom 29. Juli 2015 - 3 U 29/15, TranspR 2016, 155).

  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 6 U 86/16

    Seefrachtrecht: Pflicht eines Verfrachters zur Ausstellung eines Konnossements

    Der Senat folgt jedenfalls der Ansicht, wonach die Zulassung eines nachträglichen Verlangens auf Ausstellung eines Konnossements i.S.v. § 513 Abs. 1 HGB nur zu dem Zweck, die Voraussetzungen der Containerklausel herzustellen, darauf hinausliefe, diese Voraussetzungen zu überspielen, weil die Containerklausel dann immer Anwendung fände (Bahnsen, TranspR 2016, 155, 156).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht